Allgemeine Geschäftsbedingungen Kugellager Klepsa GmbH

(Firmenbuch LG Linz FN 148869a) (Stand 02/2013)
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  1. ANWENDUNGSBEREICH / ALLGEMEINES

    1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertrags-verhältnisse der Kugellager Klepsa GmbH mit dem Empfänger der Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von Kugellager Klepsa GmbH schriftlich bestätigt wird. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, die sich in der Auftragsbestätigung oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen ihnen vor. Durch die Bestellung, Annahme der Auftragsbestätigung oder der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit die Verkaufs- und Lieferbedingungen.

    2. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter insbesondere Versandbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob Kugellager Klepsa GmbH sie kannte oder nicht oder ob Kugellager Klepsa GmbH ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen hat oder nicht. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

    3. 3. „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist der Anfrager, Anbotsteller, Empfänger oder Käufer von Waren oder der Auftraggeber sonstiger Leistungen des Lieferanten.

    4. 4. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KschG), treten die zwingenden Bestimmungen des KschG und ABGB anstelle der Regelung in den AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

  2. ANBOTE / VERTRAGSSCHLUSS

    1. Unsere Anbote verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Mitteilungen – auch auf Anfrage des Kunden – sind ebenso freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine oder sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge sind ebenso ohne Gewähr, wie Beschreibungen, Proben oder Muster. Der Vertragsschluss kommt erst mit Zugang der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung oder mit Durchführung der Lieferung zustande. Weicht die Auftrags-bestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung (gilt nicht für Verbraucher). Alle Vereinbarungen (Zusagen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

  3. PREISE

    1. Unsere Preise sind unverbindlich und ohne Nebenkosten ab Werk zu verstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Nicht im Preis enthalten sind Verlade- und Transportkosten, Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage. Die Lieferungen werden zu den am jeweiligen Versandtag gültigen Preisen und Rabatten verrechnet. Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Währung: Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten und können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete Zahlstelle erfolgen.

    1. 1. Fälligkeit: Unsere Fakturen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofortige Fälligkeit tritt ein, im Falle von Teilzahlungen bei Verzug auch nur mit einer Rate, wenn über das Vermögen des Käufers ein lnsolvenzverfahren eröffnet wird, bonitätsmindernde Umstände, wie anhängige Klagen, Rückstande bei der Gebietskrankenkasse und beim Finanzamt, Exekutionen, etc. eintreten.

    2. 2. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, gerichtlichen Pfändungen in das Vermögen des Käufers, sowie bei einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen, alle offenstehenden – auch mit einem Zahlungsziel vereinbarten oder gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Weitere Rechte aus dem Verzug bleiben hierdurch unberührt. In diesen Fällen behalten wir uns des Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Bestellannahme jedoch vor Lieferung Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der Vertragspflichten des Käufers fraglich erscheinenlassen.

    3. 3. Tilgung: Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Die Tilgung erfolgt in der Reihenfolge Kosten, Zinsen und zuletzt das Kapital.

    4. 4. Kredit-/Bankomat: Wir akzeptieren keine Kredit- oder Bankomatkarten beim Barverkauf.

    5. 5. Lieferschein: Für den Fall, dass ein Verkauf auf Lieferschein vereinbart bzw. akzeptiert wird, wird ein Mindestbetrag von € 31,00 festgelegt. Bei einem Betrag bis € 30,00 erfolgt die Zahlung der Ware in bar.

    6. 6. Skonto: Bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto vergütet, jedoch nur dann, wenn keine Rechnungen älteren Datums unbeglichen sind.

    7. 7. Zahlungsverzug: Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters werden Mahnspesen im Betrag von € 40,00 in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung von weiteren Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibung und Einbringung bleibt vorbehalten. Zahlungsverzug berechtigt zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen und zur Rückgabeverpflichtung von bereits gelieferten Waren.

    8. 8. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest angenommen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst erfüllt, wenn über die entsprechende Summe bankgutschriftlich unbeschränkt verfügt werden kann.

    9. 9. Aufrechnungsverbot: Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere mit der Behauptung, es lägen Mängel und Schäden vor, zurückzuhalten. Eine Aufrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  5. LIEFERUNG (Verzug)

    1. 1. Wir sind bemüht, Lieferfristen einzuhalten, müssen uns jedoch auch bei schriftlicher Bestätigung Unverbindlichkeit vorbehalten. Pönalezahlungen oder andere Vertragsstrafen werden nicht akzeptiert. Sollte durch unvorhergesehene Lieferhindernisse seitens unserer Lieferanten (wie z.B. Streiks oder Produktionsausfälle), sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Lieferanten auftreten oder durch Unterbindung der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt, oder durch sonstige Umstande ohne unser Verschulden die Ausführung des Auftrages unmöglich gemacht werden, so sind wir berechtigt, auch bei bestätigten Aufträgen entweder die angegebene Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir einen Lieferzug verschuldet, so verzichtet der Käufer auf alle Ansprüche insbesondere Schaden-ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung.

    2. 2. Nachträglich auf Käuferwunsch erfolgende Änderungen entbinden uns von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.

    3. 3. Wir sind auch berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.

    4. 4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen; danach haben wir das Recht a) den Kaufpreis geltend zu machen, ohne dass den Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde oder b) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 30 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

    5. 5. Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen, widrigenfalls den Käufer die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges gem Punkt 5.4. treffen. Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt Lagerkosten zu verrechnen. Nach Ablauf von weiteren 3 Monaten sind wir berechtigt die Ware anderweitig zu verwerten. Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, behält sich Kugellager Klepsa GmbH die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

    6. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übernahme zu prüfen, anderenfalls verliert er das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen; dies gilt auch für den Fall, dass eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können unter genauer Angabe der Vertragswidrigkeit schriftlich gerügt hat.

  6. VERSAND

    1. Der Versand und die Verpackung erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart werden nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, von Kugellager Klepsa GmbH ausgewählt. Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme geltend zu machen. Anderslautende Versandbedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Zustimmungserklärung seitens Kugellager Klepsa GmbH.

  7. EIGENTUMSVORBEHALT

    1. 1. Kugellager Klepsa GmbH behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. Darüber hinaus behält sich Kugellager Klepsa GmbH bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum an seinen Waren (auch wenn diese konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den Ansprüchen gehören auch alle Nebenforderungen.

    2. 2. Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten über, der die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer.

    3. 3. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren veräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. Die Tatsache der Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken, sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen.

    4. 4. Die Eigentumsvorbehaltsware ist gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte ausreichend zu versichern.

    5. 5. Bei Zahlungsverzug von Eigentumsvorbehaltsware ist der Lieferant berechtigt, sich in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).

  8. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

    1. 1. Der Lieferant leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht. Üblicherweise leistet der Lieferant Gewähr, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und die vom Kunden erwartet werden kann.

    2. 2. Quantität- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme mittels eingeschriebenen Briefes schriftlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung, oder Schäden, die infolge unsachgemäßer Benutzung oder Behandlung, wie beispielweise falscher Typenwahl oder Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder Einbau fremder Teile entstehen.

    3. 3. Der Lieferant bestätigt die Echtheit des Produktes gegenüber Kugellager Klepsa GmbH.

    4. 4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gewähr geleistet.

    5. 5. Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit und den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Versandbereitschaft oder bei Versendung auf den Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer an. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

    6. 6. Bei Rechtzeitigkeit der Mangelrüge und bewiesener Vertragswidrigkeit ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Verbesserung vorzunehmen oder eine Ersatzlieferung (Austausch) anzubieten. Bei Unmöglichkeit bzw. unverhältnismäßig hohem Aufwand, erfolgt die Aufhebung des Vertrages. Bei Inanspruchnahme von Ersatzlieferungen oder Gutschriften sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen zu verlangen, beispielsweise Einbauzeichnungen und alle für den Einbau des (der) Wälzlager notwendigen Daten, wie z.B. Lagerbelastungen, BeIastungsverlauf, Nutzungsdauer und dgl., sowie alle in unmittelbarer Einwirkung auf die Lagerstelle stehenden anderen Lagerungen zur Begutachtung zu verlangen.

    7. 7. Schadenersatz in Geld kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten gefordert werden. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden; gleiches gilt für Mängelfolgeschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.

    8. 8. Ausgeschlossen werden Ansprüche aus entgangenem Gewinn sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware (gilt nicht bei Verbraucher).

    9. 9. Bei Verarbeitung, Veränderung oder unsachgemäßer Behandlung der Ware erlöschen die Gewährleistung und ein Anspruch auf Schadenersatz.

  9. VERTRAGSRÜCKTRITT

    1. Tritt der Käufer von seiner Verpflichtung aus dem Vertrag zurück, aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, erwächst uns daraus ein Schadensersatzanspruch der sich aus dem entgangenen Gewinn sowie Aufwendungen für Auftragsbearbeitung als auch die Warenbereithaltungs-kosten ergibt. Wird von uns Schadenersatz wegen eines Vertragsrücktritts des Käufers verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 30 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

    2. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, innerhalb einer Woche ab Kauf die unbenutzte und unbeschädigte Ware ohne mechanische Einwirkung oder Gebrauchsspuren in der Originalverpackung zurückzugeben. Dies falls wird der volle Kaufpreis erstattet. Kugellager Klepsa behält sich die Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 30 % des Kaufpreises vor.

  10. PRODUKTHAFTUNG

    1. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler (im Sinne der nach dem Gesetz nicht abdingbaren und verschuldensunabhängigen Haftung für fehlerhafte Produkte), und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden gegenüber den Lieferanten (insb. § 12 PHG) werden ausgeschlossen.

  11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für aus sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Linz. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, dem die AGB zu Grunde liegen, einschließlich eines Streits über sein Zustandekommen oder seine Gültigkeit unterliegen der Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes in Linz, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

  12. PLÄNE UND UNTERLAGEN

    1. Pläne, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, und ähnlich technische Angaben, auch in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Der Käufer erwirbt an überlassenen Plänen, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen kein Eigentum; sie dürfen nicht weitergegeben werden und sind uns auf Verlangen zurückzustellen. Alle Rechte laut Urhebergesetz verbleiben bei Kugellager Klepsa GmbH. Werknutzungsrechte werden nicht eingeräumt.

  13. SONSTIGES

    1. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Dies falls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen am nächsten kommen. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum wird ausgeschlossen (gilt nicht für Verbraucher).

    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten, zu verpfänden oder über diese sonst zu Gunsten Dritter zu verfügen. Entgegen diesem Verbot vorgenommene Abtretungen, Verpfändungen und sonstige Verfügungen sind rechtsunwirksam.

    3. Von uns abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung. Gegebene Zusagen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

    4. Es wird die Zustimmung zur automationsgestützten Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Erfüllung des Vertrages erteilt.

    5. Linz, März 2013 – Kugellager Klepsa GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF zum herunterladen: Kugellager_Klepsa_AGB_2013.pdf

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